Rechtliches
Die Gesetze bezüglich der Ameisen sind je nach Land unterschiedlich und können Änderungen unterliegen. Diese Seite bezieht sich auf die deutsche Rechtslage. Stand: 21.10.2018
Hier geht es um den Naturschutz, bzw. um das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es gibt eine gewisse Gruppe an Ameisenarten, welche unter 'besonderem Schutz' stehen. Für alle anderen Ameisenarten gilt der 'Mindestschutz'.
Besonders geschützte Arten
Hier greifen §44 bis §47 des BNatSchG. ↪Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§44 (1) 1.: Es ist verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
§44 (1) 3.: Es ist verboten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Zur Wahl stehen empfindliche Geld- und Haftstrafen. Eine Liste besonders geschützter Arten gibt es hier: ↪Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Anlage 1 Ameisen sind bei den Hautflüglern (Hymenoptera) zu finden.
Mindestschutz
Auch Arten die nicht besonders geschützt sind genießen einen gewissen Mindestschutz. Hier greifen §39 bis §43 des BNatSchG. ↪Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§39 (1) 1.: Es ist verboten wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
§39 (1) 3.: Es ist verboten Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Hier ist nun die Frage was ein 'vernünftiger Grund' ist. Dies in ein unbestimmter Rechtsbegriff und kann daher verschieden ausgelegt werden.
Ich nahm Kontakt mit dem 'Bundesamt für Naturschutz' auf, welches die höchste Behörde darstellt. Doch dieses Bundesamt wollte sich nicht wirklich mit meiner Anfrage befassen und hat mich an die Naturschutzämter der Bundesländer verwiesen, da diese das zu entscheiden hätten.
Nun wird es kompliziert. Wir haben 16 Bundesländer. Jedes davon teilt den Naturschutz anders auf. Üblich sind die 'Oberste Naturschutzbehörde', die 'Obere Naturschutzbehörde' und die 'Untere Naturschutzbehörde'. Jedes Bundesland entscheidet selbst darüber, welche dieser drei Behörden für Ameisen zuständig ist (Meistens ist es die 'Untere Naturschutzbehörde'.). Das macht schonmal bis zu 48 verschiedene Behörden, die zuständig sein können. Aber als würde das nicht aureichen, werden die Behörden noch weiter aufgeteilt. Und zwar bekommt jeder Landkreis, bzw. Stadt, eine eigene Behördenstelle. Damit wären wir bei mehreren hundert verschiedenen Behördenstellen.
Da ich mir nicht die Arbeit machen wollte, bzw. konnte, habe ich aus jedem Bundesland eine Behörde ausgesucht und dazu befragt. Das Ergebnis war ernüchternd. Etwa die Hälfte meiner Anfragen wurde ignoriert, bzw. wurde ich vertröstet und habe nie wieder etwas gehört. Die andere Häfte hat sehr negativ reagiert. Es hieß unter anderem 'Die persönliche Befriedigung durch eine Haltung von Ameisen stellt keinen vernünftigen Grund dar.'. Sogar mit einer Ahndung wurde mir gedroht.
Nur eine einzige positive Antwort bekam ich.
Leider darf ich aus Datenschutzgründen (Wie ich diesen Satz hasse...) keine Emails veröffentlichen, jedoch erlaube ich mir ein paar anonyme Zitate:
Es ist kein Problem, wenn Sie Ameisengynen einsammeln.
Das Einsammeln einiger Gynen kann man daher in etwa damit vergleichen, in der freien Natur Wildobst oder Kräuter für den eigenen Bedarf zu sammeln.
Solange dies nicht gewerbsmäßig und in großem Stil erfolgt, ist dies aus Sicht des Naturschutzes kein Problem.
Das momentan stattfindende massive Artensterben hat leider ganz andere Ursachen, nämlich in erster Linie den Lebensraumverlust und im speziellen Falle
der Insekten natürlich die (Acker-)Gifte.
Mein Ergebnis
Derzeit scheint es 'verboten' zu sein Ameisen in egal welcher Form und egal für welchen Zweck der Natur zu entnehmen. Die Behörden sehen die hobbymäßige Haltung, sowie den Handel (egal ob privat oder gewerblich) nicht als vernünftigen Grund oder als sozialadäquat an. Generell kann man aber sagen dass fast alle Behörden welche ich angeschrieben habe keinerlei Interesse am Aufklären der Bürger haben. Die meisten Anfragen werden ignoriert, abgewimmelt oder man wird an eine andere Behörde verwiesen.
Zuwiderhandlungen
Generell gilt erstmal: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte man tatsächlich angeschwärzt werden, so liegt die Rechtsprechung in der Hand des/der Richters/Richterin und nicht an den Behörden, welche generell gerne einfach mal nein sagen da sie sich entweder nicht adäquat mit der Materie befassen wollen/können oder nicht für Fehlentscheidung haftbar gemacht werden wollen.
Bevor eine solche Sache vor Gericht geht ist jedoch erstmal die Untere Naturschutzbehörde am Zug. Diese muss das Fehlverhalten nachweisen, ansonsten kann nicht angeklagt werden. Dazu muss die Behörde, evtl. mit Hilfe des Zolls, eine Hausdurchsuchung durchführen, die Ameisen finden und zweifelsfrei nachweisen dass sie in Deutschland gesammelt wurden. Also keine Panik.
Angesichts dessen wie geringfügig dieses Vergehen ist, wie schwer es nachzuweisen ist und dass die Behörden viel schwerwiegendere Vergehen nachgehen müssen ist also nicht wirklich von einer Konsequenz auszugehen. Hinzu kommt dass es fraglich ist, ob ein Richter einen Ameisenhalter verurteilt weil dieser ein paar Ameisen umsorgt, wenn es doch massig Leute gibt, die (mehr oder weniger legal) ihren gesamten Garten vergiften um alle Insekten zu töten.
Aber was wenn doch? Das liegt am Umfang des Verstoßes. Sammelt man für die private Haltung gibt es wahrscheinlich maximal eine Abmahnung und evtl. ein geringes Bußgeld. Sammelt man aber um sie zu verkaufen, egal ob privat oder gewerblich, sieht es schon anders aus. Zum einen ist dies schon schwerwiegender, sodass die Behörden (UNB und Zoll) da schon eher dran sind, zum anderen werden da auch die Strafen höher sein.
Persönliche Meinung
Ich persönlich halte ein Verbot, welches das Sammeln von Ameisen für die Formikariumhaltung verbietet, für absolut schwachsinnig. Ausgenommen sind da natürlich die besonders geschützen Arten, wo ich sogar der Meinung bin, dass ein paar weitere Arten dazugehören sollten. Diese sollten natürlich, wie es derzeit auch Gesetz ist, nur von ausgebildeten Personen gehalten werden. Das massenhafte Sammeln von/für Shops sollte allerdings reglementiert werden. So dass es erlaubt ist, aber nur in gewissen Maßen, sodass nicht haufenweise gesammelt wird, rein nach dem Motto: Ein paar überleben schon für den Verkauf.
Warum bin ich für das Sammeln und Halten von einheimischen Ameisen in Deutschland?
- Aufklärung von Erwachsenen und Heranwachsenen über die Wichtigkeit von diesen und anderen Insekten.
- Sensibilisierung für das Thema 'Insektensterben'.
- Das Wiederheranbringen von Menschen an die Natur.
- Jede Gyne, die gesammelt und richtig gehalten wird, kann tausende Junggynen und Männchen erzeugen, welche wieder in die Natur entlassen werden können.
- Werden einheimische Arten nicht in Deutschland gesammelt, so werden sie für Deutschland im Ausland gesammelt (Thema Import).
Bonusinhalt: Ameisen aussetzen
Wie kann es auch anders sein, auch dies ist verboten. Hier greift §40 des BNatSchG. ↪Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§40 (1) 1.: Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Dies hat gute Gründe. Dass man Exoten nicht aussetzen sollte müsste jedem klar sein, da sie der einheimischen Ameisenbevölkerung schaden kann. Aber auch einheimische sollte man nicht einfach aussetzen. Setzt man eine Kolonie weiter weg vom Fundort aus, so können sich die Gene mit an dem Ort lebenden Ameisen der gleichen Art vermischen. Dies nennt sich 'intraspezifische Homogenisierung'. Dadurch vermischen sich die Unterarten und verschwinden somit langsam.
Meiner Meinung nach sollte man gar keine Kolonien freilassen, da sie kaum eine Überlebenschance haben und der dortigen Ameisenbevölkerung schaden (Ausgenommen Wiederbevölkerungsprojekte u.ä.). Aber Geschlechtstiere freilassen, welche von ortsnahen (+- 50km) Kolonien stammen, sollte kein Problem sein.